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Internetgeschäfte (AGB)
der Hörberatung Basel, Ch. Schwob AG, Nadelberg 13, 4051 Basel

I. Allgemeines

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen im Zusammenhang mit Internetbestellungen der Hörberatung Basel, Ch. Schwob AG (nachfolgend Hörberatung Basel genannt). Der Kunde bestätigt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) durch Anklicken bei seiner Internetbestellung. Allfällige Differenzen müssen der Hörberatung Basel innert 24 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden. Das Ausbleiben einer solchen Mitteilung gilt als akzeptiert der Angaben in der Auftragsbestätigung und als akzeptieren der AGB’s.

II. Auftragsbestätigung

Der Kunde erhält nach Eingang der Bestellung eine automatische Auftragsbestätigung der Hörberatung Basel per E-Mail.

II. Lieferbedingungen / Lieferfrist

Die bestellte und vorausbezahlte Ware wird in der Regel innert 1 Woche geliefert.

IV. Zahlungsbedingungen

Es gilt grundsätzlich Vorauszahlung mittels elektronischer Zahlungsmittel bei der Bestellung (Kreditkarte/Postfinance).

V. Annullierung

Auftragsannullierungen bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der Hörberatung Basel. Mögliche Kosten, die bereits erwachsen sind, werden dem Besteller verrechnet.

VI. Garantie

Unter Vorbehalt nachfolgender Bestimmungen beträgt die Garantie auf den von der Hörberatung Basel gelieferten Produkten 2 Jahre. Die Garantie erstreckt sich auf nachweisbare Material- oder Fabrikationsfehler. Der Besteller verpflichtet sich, einen allfälligen Garantiemangel der Hörberatung Basel unverzüglich und schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen.

VII. Ausschlüsse

Nicht unter die Garantie fallen Mängel infolge unsachgemässem Einsatz und normalem Verschleiss der Ware.

VII. Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Hörberatung Basel untersteht dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz der Hörberatung Basel in Basel, wobei sich die Hörberatung Basel ausdrücklich vorbehält, ihre Ansprüche auch am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden oder bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen. Zwingende Gerichtsstände, namentlich Konsumentengerichtsstände, bleiben vorbehalten.

Basel, 13. Juli 2022



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